Illos vero, qui ergasteriis praesunt vel aliquam licitam negotiationem gerunt, usque ad bessem centesimae suam stipulationem moderari:
von daria.j am 01.10.2014
Diejenigen, die Werkstätten führen oder eine rechtmäßige Geschäftstätigkeit ausüben, müssen ihre Vertragsbedingungen auf zwei Drittel eines Prozents begrenzen.
von nicolas90 am 24.08.2016
Diejenigen, die Werkstätten leiten oder eine rechtmäßige Geschäftstätigkeit ausüben, sollen ihre Forderung bis auf zwei Drittel eines Prozents mäßigen.