Hi postremo sub empti titulo perpetuo dominii iure potiantur, qui tantum adnumeraverint fisco, quantum exegerit utilitas privatorum.
von evelyne83 am 19.03.2024
Diejenigen, die dem Staatsschatz den Betrag zahlen, den private Parteien fordern, erlangen schließlich durch Kauf das dauerhafte Eigentumsrecht.
von raphael.88 am 06.10.2013
Diejenigen sollen schließlich unter dem Titel des Kaufs ein ewiges Eigentumsrecht besitzen, die an den Fiskus so viel gezahlt haben, wie das Interesse der Privatpersonen gefordert hat.