Sed et liberos ex tali matrimonio procreandos suos et legitimos patri esse, licet alios ex priore matrimonio legitimos habeat, ut bona eius tam ab intestato quam ex testamento isti quoque sine ullo impedimento percipere possint.
von valentina94 am 24.05.2021
Darüber hinaus werden Kinder, die aus einer solchen Ehe hervorgehen, als rechtmäßige Nachkommen des Vaters betrachtet, auch wenn er bereits rechtmäßige Kinder aus einer früheren Ehe hat, und sie werden in der Lage sein, sein Vermögen frei zu erben, sowohl durch Testament als auch durch gesetzliche Erbfolge.
von lorena84 am 09.01.2023
Auch die Kinder, die aus einer solchen Ehe hervorgehen, sind dem Vater eigen und legitim, auch wenn er bereits andere legitime Kinder aus einer früheren Ehe hat, sodass diese seine Güter sowohl aus Intestaterbe als auch aus Testament ohne jegliche Behinderung erben können.