Possessiones rusticae vel suburbanae sine causae cognitione et interpositione decreti contra senatus consultum alienatae nec a secundo emptore recte tenentur, nisi statutum temporis spatium intercesserit.
von milena.87 am 23.11.2016
Ländliche oder vorstädtische Grundstücke, die ohne rechtmäßige Prüfung und offizielle Verfügung übertragen wurden und gegen den Senatsbeschluss verstoßen, können von nachfolgenden Käufern nicht rechtmäßig gehalten werden, es sei denn, die gesetzliche Verjährungsfrist ist abgelaufen.