Illo videlicet observando, ut, sive matre eius superstite sive ea ante filium mortua aliquis ex eius genere eiusdem curiae fortunam subire paratus sit, liceat ei se offerenti eidem curiae bona mortui, quae de substantia patris ad eum pervenerunt, capere muneraque peragere curialia, quo accedente mater defuncti, si adhuc supersit, non solum tertiam partem eorum, quae extra paternam substantiam filius eius aliunde adquisivit, sed omnia ea vel ipsa sola vel cum coheredibus suis capiet.
von aliyah.83 am 28.07.2024
Mit der Maßgabe, dass, sei es zu Lebzeiten seiner Mutter oder nachdem sie vor dem Sohn verstorben ist, wenn jemand aus seiner Familie bereit ist, das Schicksal derselben Kurie zu übernehmen, ihm gestattet sein soll, sich derselben Kurie anzubieten und die Güter des Verstorbenen zu übernehmen, die ihm aus dem väterlichen Vermögen zugefallen sind, und die kurialen Pflichten zu erfüllen, wobei, wenn die Mutter des Verstorbenen noch lebt, sie nicht nur den dritten Teil dessen, was ihr Sohn anderweitig außerhalb des väterlichen Vermögens erworben hat, sondern alle diese Dinge entweder allein oder mit ihren Miterben erhalten soll.
von ayleen.m am 29.11.2023
Es gilt folgende Regel: Wenn jemand aus der Familie bereit ist, die Pflichten des Rates zu übernehmen, unabhängig davon, ob die Mutter des Sohnes noch lebt oder vor ihm verstorben ist, kann diese Person sich dem Rat anbieten und das vom Vater geerbte Vermögen des Verstorbenen übernehmen sowie die Ratsaufgaben erfüllen. Wenn dies geschieht, erhält die Mutter des Verstorbenen, falls sie noch lebt, nicht nur ein Drittel dessen, was ihr Sohn aus anderen Quellen als dem väterlichen Erbe erworben hat, sondern alle diese Vermögenswerte, entweder allein oder zusammen mit ihren Miterben.