Tutores, qui necdum administrationis rationem ad curatores transtulerunt, defensioni causarum pupillarium adsistere oportere saepe rescriptum est.
von jolina.r am 14.05.2022
Es wurde in offiziellen Stellungnahmen wiederholt festgestellt, dass Vormünder, die ihre Verwaltungskonten noch nicht an die neuen Betreuer übertragen haben, weiterhin verpflichtet sind, ihre ehemaligen Mündel in Rechtsstreitigkeiten zu unterstützen.