Plane si stipulatio rem salvam fore interposita est vel cautum est in id, quod a tutore seu curatore servari non potest, manet fideiussor obligatus ad supplendam tibi indemnitatem.
von maria.j am 07.11.2015
Wenn eine Bürgschaft zum Schutz des Vermögens gegeben wurde oder Sicherheiten für Verluste bereitgestellt wurden, die nicht vom Vormund oder Treuhänder zurückgefordert werden können, bleibt der Bürge verpflichtet, Ihnen jeden Schaden zu ersetzen.