Habeat igitur avus veniens cum nepotibus in potestate durantibus usum fructum bonorum omnium, quae ex defunctae aviae successione delata sunt.
von adam.97 am 27.09.2023
Der Großvater soll daher, wenn er mit den Enkelkindern, die sich noch in der elterlichen Gewalt befinden, kommt, den Nießbrauch aller Güter haben, die aus der Erbschaft der verstorbenen Großmutter übertragen wurden.
von kristof.95 am 25.02.2016
Der Großvater soll zusammen mit seinen unterhaltsberechtigten Enkelkindern das Recht auf Nutzung aller Vermögenswerte erhalten, die aus der Erbschaft der verstorbenen Großmutter stammen.