Aureorum usus anulorum beneficio principali tributus libertinitatis quoad vivunt imaginem non statum ingenuitatis praestat, natalibus autem antiquis restituti liberti ingenui nostro beneficio constituuntur.
von johan.o am 08.03.2022
Wenn Freigelassenen durch kaiserliche Gunst das Recht verliehen wird, Goldringe zu tragen, verleiht dies ihnen nur den Anschein eines Freigeborenen während ihres Lebens, nicht aber den tatsächlichen Status eines Freigeborenen. Werden jedoch Freigelassene in ihren ursprünglichen Geburtsstatus zurückversetzt, werden sie durch unsere kaiserliche Verfügung wahrhaft freigeboren.