Si bonorum possessio dumtaxat tibi competit proximitatis nomine, habuisti spatium centum dierum utilium, ex quo eum defunctum scisti, ad bonorum possessionem amplectendam.
von mathis.85 am 21.09.2020
Wenn dir die Besitzergreifung der Güter nur aufgrund des Proximitätsprinzips zusteht, hattest du eine Frist von einhundert nutzbaren Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem du von seinem Ableben Kenntnis erlangt hast, um die Besitzergreifung der Güter vorzunehmen.