Si tibi ac filio tuo status ab his contra quos supplicas movetur quaestio, perspicis praemature rerum, quas velut de patris successione filius tuus vindicat, restitutionem postulari, cum, si in pupillari permaneat aetate, secundum formam edicti carboniani data bonorum possessione satisdatione impleta tunc demum in possessionem eum constitui conveniat vel hac non oblata portionem ab omnibus quam vindicat possideri, servitutis vero quaestionem in tempus differri pubertatis.
von amaya.91 am 12.01.2017
Wenn gegen dich und deinen Sohn der Status von denjenigen, gegen die du Rechtsbeistand suchst, in Frage gestellt wird, erkennst du verfrüht eine Forderung nach Wiedereinsetzung der Dinge, die dein Sohn gleichsam aus väterlicher Erbfolge beansprucht. Wenn er im Mündigkeitsalter verbleibt, sollte ihm gemäß der Form des Carbonischen Edikts nach Leistung der Sicherheiten sodann endlich Besitz gewährt werden, oder es wird der von ihm beanspruchte Anteil von allen besessen, wobei die Frage der Knechtschaft tatsächlich auf die Zeit der Mündigkeit verschoben wird.
von mariam85 am 04.10.2018
Wenn diese Personen, gegen die Sie vorgehen, Ihren und den Status Ihres Sohnes rechtlich anfechten, können Sie erkennen, dass es zu früh ist, die Rückgabe des Vermögens zu fordern, das Ihr Sohn aus dem Erbe seines Vaters beansprucht. Wenn er noch minderjährig ist, sollte er gemäß dem Carbonischen Edikt nur nach Sicherheitsleistung in Besitz genommen werden, oder wenn keine Sicherheit gestellt wird, sollte der von ihm beanspruchte Anteil von allen Parteien gehalten werden. Die Frage seines Sklavenstatus sollte bis zum Erreichen der Pubertät aufgeschoben werden.