Scituris et tabellionibus et his qui conficienda testamenta procurant, quod, si aliter facere ausi fuerint, poenam falsitatis non evitabunt, quasi dolose in tam necessaria causa versati.
von karla.o am 17.10.2022
Hinweis an Notare, Schreiber und Testamentsvorbereiter: Sollten sie es wagen, unsachgemäß zu handeln, werden sie mit Strafe wegen Urkundenfälschung rechnen müssen, da sie in einer derart wichtigen Angelegenheit Betrug begangen hätten.
von teresa.p am 18.01.2017
Denjenigen, die es wissen werden, den Notaren und jenen, die sich um die Erstellung von Testamenten kümmern, wird hiermit mitgeteilt, dass sie, sollten sie es anders machen, die Strafe der Fälschung nicht vermeiden werden, als hätten sie betrügerisch in einer derart notwendigen Angelegenheit gehandelt.