Si pater tuus eum quasi filium heredem instituit, quem falsa opinione ductus suum esse credebat, non instituturus, si alienum nosset, isque postea subditicius esse ostensus est, auferendam ei successionem divi severi et antonini placitis continetur.
von ida.91 am 24.08.2018
Wenn ein Vater denjenigen als Erben eingesetzt hat, den er aufgrund einer falschen Meinung als seinen eigenen Sohn glaubte, den er nicht eingesetzt hätte, wenn er gewusst hätte, dass er einem anderen gehört, und dieser später als untergeschoben erwiesen wurde, so besagen die Erlasse von Divus Severus und Antoninus, dass ihm die Erbfolge entzogen werden muss.
von josef.q am 12.05.2016
Wenn ein Vater jemanden als Erben eingesetzt hat, indem er ihn für seinen Sohn hielt, den er nicht eingesetzt hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Person nicht mit ihm verwandt ist, und diese Person später als Betrüger entlarvt wurde, bestimmen die Erlasse der Kaiser Severus und Antoninus, dass die Erbschaft ihm entzogen werden muss.