Si compensandi debiti gratia uxor maritum fecit heredem, desiderio tuo praeter portionem hereditatis debitum quoque restitui postulantis non tantum iuris severitas, verum etiam defunctae voluntas refragatur.
von fin.i am 15.06.2022
Wenn eine Ehefrau ihren Ehemann zum Erben einsetzte, um eine Schuld zu begleichen, stehen sowohl die strenge Auslegung des Rechts als auch der Wunsch der Verstorbenen Ihrem Begehren entgegen, sowohl Ihren Erbteil als auch die Rückzahlung der Schuld zu erhalten.
von linea.j am 15.11.2013
Wenn die Ehefrau zur Schuldentilgung den Ehemann zum Erben einsetzte, steht deinem Verlangen, dass über den Erbanteil hinaus auch die Schuld zurückerstattet werde, nicht nur die Strenge des Rechts, sondern auch der Wille der verstorbenen Frau entgegen.