Quicumque fugitivum servum in domum vel in agrum inscio domino eius susceperit, eum cum pari alio vel viginti solidis reddat.
von isabell92 am 19.06.2014
Jeder, der einen entlaufenen Sklaven ohne Wissen seines Besitzers in sein Haus oder auf sein Feld aufnimmt, muss diesen zusammen mit einem anderen Sklaven von gleichem Wert oder zwanzig Goldmünzen zurückgeben.
von sofia96 am 16.08.2022
Wer einen flüchtigen Sklaven in ein Haus oder auf ein Feld aufnimmt, ohne dass dessen Herr es weiß, der soll ihn mit einem gleichwertigen Sklaven oder zwanzig Solidi zurückgeben.