Creditor, si a debitore suo rem, quam pignoris nomine susceperat, legatum sibi contendit, etiam debito ab heredibus eius oblato, quominus restituat, defendi potest.
von layla89 am 18.08.2024
Behauptet ein Gläubiger, dass ihm eine Sache, die er als Pfand gehalten hat, von seinem Schuldner als Vermächtnis hinterlassen wurde, kann er rechtlich geschützt sein, die Rückgabe zu verweigern, selbst wenn die Erben des Schuldners die Schuld begleichen wollen.