Et si specialiter legati tantummodo faciat testator mentionem, hoc et legatum et fideicommissum intellegatur, et si fidei heredis vel legatarii aliquid committatur, hoc et legatum esse videatur.
von tony.94 am 02.04.2019
Und wenn der Erblasser ausdrücklich nur eines Vermächtnisses Erwähnung tut, soll dies sowohl als Vermächtnis als auch als Treuhandverfügung verstanden werden, und wenn dem Vertrauen eines Erben oder Vermächtnisnehmers etwas anvertraut wird, soll dies ebenfalls als Vermächtnis betrachtet werden.