In legatis et fideicommissis fructus post litis contestationem, non ex die mortis sequuntur, sive in rem sive in personam agatur.
von dominic85 am 15.09.2014
Sowohl bei formellen als auch bei informellen Vermächtnissen werden die Erträge von Beginn der Rechtstreitigkeit an berechnet, nicht vom Todesdatum, unabhängig davon, ob die rechtliche Verfolgung gegen das Vermögen oder gegen eine Person gerichtet ist.