Praescriptione bona fide possidentes adversus praesentem annorum decem, absentem autem viginti muniuntur.
von marcus.93 am 10.12.2021
Kraft Verjährung werden Besitzer in gutem Glauben gegen einen anwesenden [Eigentümer] von zehn Jahren und gegen einen abwesenden [Eigentümer] von zwanzig Jahren geschützt.