Dominus litis causam appellationis, quam procurator suus litigando interposuit, etiam absente procuratore exsequi potest.
von matilda.j am 02.08.2018
Die Prozesspartei kann die Berufung, die ihr Prozessvertreter während des Verfahrens eingelegt hat, auch bei Abwesenheit des Vertreters fortführen.
von kimberley99 am 23.03.2022
Der Prozessherr kann den Grund der Berufung verfolgen, die sein Prozessbevollmächtigter durch Prozessführung eingelegt hat, auch wenn der Prozessbevollmächtigte abwesend ist.