Suchen
Quod in posterum non fieri ex remedio legis pra esentis sperandum est.
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von wolfgang.90 am 02.01.2018Es ist zu hoffen, dass dies in Zukunft durch die Bestimmungen des geltenden Gesetzes verhindert wird.
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum