Si, cum pecuniam pro marito solveres, neque ius fisci in te transferri impetrasti neque pignoris causa domum vel aliud quid ab eo accepisti, habes personalem actionem nec potes praeferri fisci rationibus, a quo dicis ei vectigal denuo locatum esse, cum eo pacto universa, quae habet habuitve eo tempore, quo ad conductionem accessit, pignoris iure fisco teneantur.
von conor.z am 26.04.2016
Wenn du, als du Geld für deinen Ehemann zahltest, weder die Übertragung des Fiskalrechts auf dich erwirkt hast noch ein Haus oder irgendetwas anderes von ihm als Pfand erhalten hast, hast du eine persönliche Klage und kannst den Ansprüchen des Fiskus nicht vorgezogen werden, von dem du sagst, dass ihm die Steuer erneut verpachtet wurde, da aufgrund dieser Vereinbarung alle Sachen, die er zu dem Zeitpunkt hatte oder besaß, als er die Pacht antrat, kraft Pfandrecht dem Fiskus unterliegen.
von freya.a am 14.05.2024
Wenn Sie Geld für Ihren Ehemann gezahlt haben, ohne die Rechte des Fiskus auf sich zu übertragen oder eine Sicherheit wie ein Haus erhalten zu haben, haben Sie nur einen persönlichen Anspruch und können nicht über die Ansprüche des Fiskus hinaus Vorrang erlangen. Sie erwähnen, dass der Fiskus ihm die Steuererhebung erneut verpachtet hat, aber gemäß dieser Vereinbarung werden alle Vermögenswerte, die er besaß oder besitzt, als Sicherheit durch den Fiskus gehalten.