Satis notum est et idem constitutum bona earum in dotem data, quae nuptae sunt his qui primipili sarcinam subeunt, obnoxia necessitati ei teneri:
von oskar89 am 03.11.2017
Es ist allgemein bekannt und gesetzlich festgelegt, dass bei Ehefrauen von Zenturionen, die als Hauptleute dienen, jedes als Mitgift gegebene Vermögen für die offiziellen Verpflichtungen ihrer Ehemänner haftbar gemacht werden kann:
von yanick.n am 22.02.2024
Es ist hinreichend bekannt und ebenso festgelegt, dass die Güter derjenigen Frauen, die als Mitgift gegeben wurden und die mit Männern verheiratet sind, welche die Bürde eines Zenturionenführers übernehmen, dieser Verpflichtung unterworfen sind: