Nam in vicem iustae obligationis succedit ex causa contractus auctoritas iubentis.
von noël.o am 23.10.2013
Denn an die Stelle der gerechten Verpflichtung tritt kraft Vertragsgrund die Autorität des Befehlenden.
von luna.o am 20.07.2013
Die Weisungsbefugnis des Vorgesetzten tritt an die Stelle der rechtlichen Verpflichtung, wenn sie aus einem Vertrag hervorgeht.