Si tamen per calliditatem condemnati emptor inveniri non potest, tunc auctoritate principis dominium creditori addici solet.
von amy93 am 08.05.2017
Wenn jedoch durch die List des Verurteilten kein Käufer gefunden werden kann, wird kraft der Autorität des Fürsten üblicherweise das Eigentum dem Gläubiger zugesprochen.