Praeses provinciae aditus, si probatum fuerit tuum creditorem, cui ius distrahendi pignora fuit, dolo malo fundum vendidisse, quanti tua interest restituere tibi eundem creditorem iubebit.
von mathilda.86 am 15.11.2019
Wenn Sie den Provinzgouverneur aufsuchen und nachweisen, dass Ihr Gläubiger, der das Recht hatte, verpfändetes Eigentum zu verkaufen, böswillig Ihr Grundstück verkauft hat, wird er den Gläubiger anweisen, Ihnen Ihre Verluste zu erstatten.
von friederike.o am 09.12.2015
Der Provinzgouverneur wird, wenn nachgewiesen wird, dass Ihr Gläubiger, der das Recht hatte, Pfänder zu verkaufen, böswillig den Grundbesitz verkauft hat, denselben Gläubiger anweisen, Ihnen den Betrag in Höhe Ihres Interesses wiederzuerstatten.