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von jannes86 am 07.04.2019
Wenn Sie das Grundstück besitzen, über das verhandelt wird, und Sie es von einem anderen weder mit Gewalt noch heimlich noch mit Erlaubnis besitzen, wird der Provinzgouverneur Gewalt zu verhindern suchen und unter Wahrung der Form des immerwährenden Edikts bezüglich Sicherheit oder Eigentumsübertragung die Eigentumsfrage prüfen.
von linus82 am 06.06.2017
Wenn Sie den fraglichen Grundbesitz innehaben und diesen nicht durch Gewalt, Heimlichkeit oder vorübergehende Erlaubnis von jemand anderem erworben haben, wird der Provinzgouverneur jede Gewalt gegen Sie verhindern und nach den üblichen Verfahren zur Sicherung oder Übertragung des Besitzes die Eigentumsrechte untersuchen.