Sin autem et secundum tempus effluxerit, nullo modo ei licentia concedatur nec ad defensionis venire praesidium, sed omnimodo poenam conferat, nisi intra primum tempus quod statutum est reus principalis ab hac luce fuerit subtractus:
von amara.o am 11.11.2019
Sollte jedoch auch die zweite Frist verstrichen sein, wird ihm keinesfalls die Erlaubnis erteilt, Rechtschutz in Anspruch zu nehmen, sondern er wird in jeder Hinsicht die Strafe zahlen müssen, es sei denn, innerhalb der zunächst festgelegten Frist wurde der Hauptbeschuldigte diesem Licht entzogen:
von fynn.y am 02.07.2013
Sollte jedoch auch die zweite Frist verstrichen sein, wird ihm keinerlei Verteidigungsrechte gewährt und er muss die volle Strafe tragen, es sei denn, der Hauptangeklagte ist innerhalb der zunächst festgelegten Zeitspanne verstorben: