Deportati nec earum quidem rerum, quas post poenam inrogatam habuerint, heredem habere possunt, sed hae publicantur.
von cristine90 am 22.09.2017
Deportierte können nicht einmal für Vermögenswerte, die sie nach Verhängung ihrer Strafe erworben haben, Erben haben, sondern diese Vermögenswerte werden vom Staat eingezogen.
von marina.92 am 28.12.2017
Die Deportierten können nicht einmal für die Dinge, die sie nach Verhängung der Strafe erworben haben, einen Erben haben, sondern diese werden für öffentliche Zwecke beschlagnahmt.