Sed et inriguas fontium aquas usurpare conantur, quarum fructus solis emphyteuticariis debentur.
von fynia.b am 04.04.2019
Sie versuchen, die Bewässerungswasser der Quellen zu vereinnahmen, obwohl die Nutzungsrechte an diesen Wassern rechtmäßig ausschließlich den Pachthaltern zustehen.
von mayla95 am 07.11.2022
Aber auch die Bewässerungswasser der Quellen versuchen sie sich anzueignen, deren Erträge allein den Emphyteutikern geschuldet sind.