Si quis ovium vel equarum greges in saltus rei dominicae alienus immiserit, fisco ilico vindicetur.
von zoë.z am 02.03.2018
Wenn jemand widerrechtlich Schaf- oder Pferdeherden auf Reichsländereien weidet, wird sein Vermögen umgehend vom Fiskus beschlagnahmt.
von evelynn94 am 06.05.2020
Sollte jemand unbefugt Herden von Schafen oder Stuten auf die Weiden der Staatdomäne getrieben haben, so wird er sofort dem Fiskus zugesprochen.