Restaurationi moenium publicorum tertiam portionem eius canonis, qui ex locis fundisve rei publicae annua praestatione confertur, certum est satis posse sufficere.
von tom.h am 05.01.2023
Für die Wiederherstellung öffentlicher Mauern ist es gewiss, dass der dritte Teil jener Abgabe, die von Grundstücken und Ländereien der öffentlichen Verwaltung durch jährliche Zahlung erhoben wird, ausreichend sein kann.