Ab illis autem, qui rebus eorum videntur inhiasse, quos in sua origine permanere et sollemnibus ministeriis inservire manifestum est, omnia quaecumque constiterit ex quocumque titulo possessa antiquis possessoribus restituantur.
von oliver84 am 01.09.2015
Von denjenigen jedoch, die nach deren Besitztümern zu gieren scheinen, bei denen es offensichtlich ist, in ihrem Ursprung zu verbleiben und in herkömmlichen Pflichten zu dienen, sollen alle Dinge, die aus welchem Titel auch immer besessen wurden, den alten Besitzern zurückgegeben werden.
von lanah.n am 25.02.2023
Alles, was unter irgendeinem Eigentumsanspruch von von denjenigen erworben wurde, die offensichtlich das Eigentum von Personen begehrten, die erkennbar in ihrer ursprünglichen Position verblieben und ihre regulären Pflichten fortsetzten, soll den ursprünglichen Eigentümern zurückgegeben werden.