Ex agentibus in rebus principibus domesticos in suis actibus habere liceat eos, quorum fidem industriamque probatam sibi aestimant, etsi saepe eodem officio fuerint ante perfuncti.
von mattheo.u am 22.10.2022
Hochrangige kaiserliche Beamte dürfen Hausangestellte für ihre Angelegenheiten beschäftigen, wobei sie diejenigen auswählen, deren Loyalität und Effizienz sie als erwiesen betrachten, selbst wenn diese Mitarbeiter zuvor bereits in derselben Funktion tätig waren.