Quantum enim de honestate et auctoritate eius, qui arguitur, detractum est, tantundem de facultate eius totius est defensionis deminutum.
von ellie.u am 07.09.2017
Je mehr die Reputation und Autorität einer Person durch Anschuldigungen beschädigt werden, desto mehr wird ihre Fähigkeit zur Selbstverteidigung geschwächt.
von ole.971 am 20.08.2017
Je mehr von der Ehre und Autorität desjenigen, der angeklagt ist, genommen wird, desto mehr wird die Möglichkeit seiner vollständigen Verteidigung eingeschränkt.