Ac neminem conveniet arbitrari nos, cum aliquod exemplum ponamus, quod in senatu agatur, ab iudiciali genere exemplorum recedere.
von willy.937 am 22.11.2021
Niemand sollte annehmen, dass wir von juristischen Beispielen abweichen, nur weil wir gelegentlich Beispiele aus Senatssitzungen verwenden.
von ela.r am 22.12.2022
Es wird niemanden geziemen zu urteilen, dass wir, wenn wir ein Beispiel darlegen, das im Senat verhandelt werden kann, uns vom juristischen Beispielbereich zurückziehen.