Atticus: reddes igitur nobis, ut in religionis lege fecisti admonitu et rogatu meo, sic de magistratibus, ut disputes, quibus de causis maxime placeat ista discriptio.
von leopold8857 am 03.09.2013
Atticus: Sie werden uns also erklären, wie Sie es bei der Frage des Religionsrechts auf meine Mahnung und Bitte hin getan haben, ebenso bezüglich der Magistrate, damit Sie darlegen, aus welchen Gründen besonders diese Anordnung bevorzugt wird.
von oliver.835 am 31.12.2014
Atticus: Könnten Sie uns nun, wie Sie es bei der Erklärung des religiösen Rechts auf meine Aufforderung und Bitte hin getan haben, über die Staatsämter berichten und erläutern, aus welchen Gründen diese Ordnung als die beste gilt?