Nam philosophandi scientiam concedens multis, quod est oratoris proprium, apte, distincte, ornate dicere, quoniam in eo studio aetatem consumpsi, si id mihi assumo, videor id meo iure quodam modo vindicare.
von jasmin.v am 27.01.2019
Denn während ich vielen die Wissenschaft des Philosophierens zugestehe, was dem Redner eigentümlich ist - passend, deutlich und elegant zu sprechen -, da ich mein Leben in diesem Studium verbracht habe, scheine ich, wenn ich dies für mich beanspruche, es gleichsam kraft meines eigenen Rechts zu rechtfertigen.
von mats.971 am 24.07.2017
Während ich zugestehe, dass viele Menschen Philosophie verstehen, glaube ich, dass ich mir das Recht verdient habe zu behaupten, ein Experte in dem zu sein, was wahrhaft einem Redner zusteht - nämlich angemessen, deutlich und elegant zu sprechen - da ich mein ganzes Leben diesem Studium gewidmet habe.