Sed quoniam de nostra possessione depulsi in parvo et eo litigioso praediolo relicti sumus et aliorum patroni nostra tenere tuerique non potuimus, ab eis, quod indignissimum est, qui in nostrum patrimonium inruperunt, quod opus est nobis mutuemur.
von julius832 am 06.08.2014
Da wir aus unserem Besitz vertrieben und auf einem kleinen und umstrittenen Grundstück zurückgelassen wurden und als Schutzherren anderer unsere eigene Habe nicht halten und schützen konnten, wollen wir von jenen borgen, was wir brauchen - was am ungeheuerlichsten ist - die in unser Erbe eingebrochen sind.
von mina879 am 09.01.2015
Da wir von unserem Besitz vertrieben und nur mit einem kleinen, strittigen Grundstück zurückgelassen wurden, und da wir als Verteidiger anderer unsere eigenen Besitztümer nicht schützen konnten, müssen wir nun von jenen borgen, was wir brauchen - und dies ist völlig empörend - die in unser Familienerbe eingedrungen sind.