Sileatur de nocturnis eius bacchationibus ac vigiliis; lenonum, aleatorum, perductorum nulla mentio fiat; damna, dedecora, quae res patris eius, aetas ipsius pertulit, praetereantur; lucretur indicia veteris infamiae; patiatur eius vita reliqua me hanc tantam iacturam criminum facere.
von alina.n am 26.11.2020
Schweigen wir über seine wilden Nachtpartys und nächtlichen Zusammenkünfte. Erwähnen wir nicht die Zuhälter, Spieler und Kuppler. Lassen wir die Schäden und Schande, die seinem Vaters Vermögen und seiner eigenen Jugend zugefügt wurden, beiseite. Er soll davon profitieren, seine alte Reputation hinter sich zu lassen. Seine verbleibende Lebenszeit möge es mir erlauben, all diese Anschuldigungen fallen zu lassen.
von fynia.909 am 06.05.2016
Es schweige man über seine nächtlichen Ausschweifungen und Nachtwachen; keine Erwähnung geschehe von Zuhältern, Spielern und Kupplern; die Schäden und Schanden, welche das Vermögen seines Vaters und sein eigenes Alter ertragen hat, mögen übergangen werden; er profitiere von den Zeugnissen alter Schande; sein verbleibendes Leben erlaube mir, eine solch große Tilgung von Anklagen vorzunehmen.