Faciemus ut palaestritae negent ex testamento esse positas, petant hereditatem, quod eam palaestrae commissam esse dicant.
von amara.d am 09.04.2019
Wir werden die Athleten dazu bringen, zu behaupten, dass das Erbe im Testament nicht spezifiziert war, damit sie es für sich selbst beanspruchen können, indem sie sagen, es sei für das Gymnasium bestimmt gewesen.
von wolfgang.921 am 12.07.2021
Wir werden es so einrichten, dass die Palaestritae bestreiten, durch Testament eingesetzt worden zu sein, und das Erbe fordern, weil sie behaupten, es sei der Palaestra anvertraut worden.