Fecit ut decumanus nymphonem negaret ex edicto illo praeclaro, quod nullam ad aliam rem nisi ad huius modi quaestus pertinebat, numerum iugerum professum esse.
von lillie.a am 31.01.2017
Er veranlasste den Steuereintreiber zu behaupten, dass Nympho die korrekte Anzahl von Morgen nicht angegeben habe, indem er jenes berüchtigte Edikt nutzte, das ausschließlich für solche Gewinnerzielungen konzipiert war.
von alisa8984 am 07.08.2022
Er bewirkte, dass der Steuereintreiber leugnete, dass Nympho gemäß jenem berühmten Edikt, das sich auf nichts anderes als solche Einnahmen bezog, die Anzahl der Morgen erklärt habe.