Testis productus, qui septem et viginti enumeratis stipendiis, octiens extra ordinem donatus donaque ea gerens in conspectu populi, scissa veste, tergum laceratum virgis ostendit, nihilum deprecans quin si quam suam noxam reus dicere posset, privatus iterum in se saeviret.
von lino.b am 13.03.2020
Ein Zeuge wurde vorgeführt, der in siebenundzwanzig militärischen Feldzügen gedient und acht besondere Auszeichnungen erhalten hatte, die er der Öffentlichkeit zur Schau trug. Er zerriss seine Kleidung und zeigte seinen Rücken, der von Peitschenhieben gezeichnet war. Er erhob keinen Einwand dagegen, dass der Angeklagte ihn erneut als Privatperson bestrafen würde, wenn er ihm irgendein Fehlverhalten vorwerfen könnte.
von paul963 am 30.06.2016
Der vorgeladene Zeuge, der siebenundzwanzig Militärkampagnen vorweisen konnte, achtmal außerhalb der regulären Ordnung ausgezeichnet und diese Auszeichnungen vor den Augen des Volkes tragend, mit zerrissener Kleidung, zeigte seinen durch Ruten zerfleischten Rücken und bat um nichts weiter, als dass, sollte der Angeklagte irgendein Vergehen seinerseits nennen können, er als Privatmann erneut gegen ihn wüten würde.