Classis praeterea data tuendae maritimae orae, quia qua parte belli vicerant ea tum quoque rem gesturos romanos credi poterat, quinquaginta quinqueremes, quadriremes duae, triremes quinque; sed aptae instructaeque remigio triginta et duae quinqueremes erant et triremes quinque.
von aileen9814 am 12.09.2019
Eine Flotte wurde zudem zum Schutz der Meeresküste bereitgestellt, da man glauben konnte, dass die Römer in jenem Kriegsabschnitt, in dem sie siegreich gewesen waren, auch weiterhin Operationen durchführen würden – bestehend aus fünfzig Fünfreiher, zwei Viererreiher, fünf Dreireihern; tatsächlich waren jedoch zweiunddreißig Fünfreiher und fünf Dreireiher mit Ruderern ausgestattet und ausgerüstet.
von emely.934 am 18.07.2024
Darüber hinaus wurde eine Flotte zum Schutz der Küstenlinie zugewiesen, da man glaubte, dass die Römer ihre Operationen in dem Gebiet konzentrieren würden, in dem sie zuvor erfolgreich gewesen waren. Die Flotte bestand aus fünfzig Fünfrudrigen Schiffen, zwei Vierrudrigen Schiffen und fünf Dreirudrigen Schiffen; allerdings waren nur zweiunddreißig der Fünfrudrigen Schiffe und fünf Dreirudrigen Schiffe ordnungsgemäß mit Besatzungen ausgestattet.