Prima oratio fuit omnia permittentis arbitrio romanorum; dein cum ea uelut uana et sine effectu nihil proficeret, eo deducta est res ut iis condicionibus quae ex scripto paucis ante diebus editae erant indutiae fierent, pecuniaque et obsides accepti.
von magdalena.973 am 23.12.2017
Die erste Rede bestand darin, alles dem Urteil der Römer zu überlassen; als dann diese gleichsam leer und ohne Wirkung nichts bewirkte, wurde die Angelegenheit dahin geführt, dass unter den Bedingungen, die wenige Tage zuvor schriftlich veröffentlicht worden waren, ein Waffenstillstand geschlossen und Geld sowie Geiseln angenommen wurden.
von tom.n am 17.06.2016
Der ursprüngliche Vorschlag war, alles dem Ermessen der Römer zu überlassen; dann, als sich dies als fruchtlos und unwirksam erwies, führte die Situation schließlich zu einem Waffenstillstand unter den Bedingungen, die wenige Tage zuvor schriftlich festgelegt worden waren, wobei Geld und Geiseln übergeben wurden.