Consules designati ubi primum magistratum inissent, de macedonia referre ad senatum iussi; destinataeque prouinciae iis sunt italia et macedonia.
von diana.c am 17.09.2024
Die neu gewählten Konsuln wurden angewiesen, dem Senat sobald sie ihr Amt antraten über Makedonien Bericht zu erstatten, und ihnen wurden Italien und Makedonien als Provinzen zugewiesen.
von fiona.t am 12.02.2014
Die designierten Konsuln wurden, sobald sie ihr Amt angetreten hatten, angewiesen, die Angelegenheit Makedoniens vor den Senat zu bringen; und ihnen wurden die Provinzen Italien und Makedonien zugewiesen.