R e m o t i o criminis est, cum id crimen, quod infertur, ab se et ab sua culpa et potestate in alium reus removere conatur.
von niko.86 am 20.09.2024
Die Schuldübertragung liegt vor, wenn der Angeklagte versucht, die Schuld für das vorgeworfene Verbrechen von sich selbst und seiner Verantwortung wegzuschieben und sie auf jemand anderen zu übertragen.