Ex facto autem ipso suspiciones ducentur, si totius administratio negotii ex omnibus partibus pertemptabitur; atque eae suspiciones partim ex negotio separatim, partim communiter ex personis atque ex negotio proficiscentur.
von ciara.96 am 01.09.2014
Aus der Sache selbst werden Verdächtigungen gezogen werden, wenn die Verwaltung des gesamten Geschäfts gründlich aus allen Perspektiven untersucht wird; und diese Verdächtigungen werden teils gesondert aus dem Geschäft, teils gemeinsam aus den Personen und dem Geschäft hervorgehen.
von jakob.h am 14.09.2017
Verdächtigungen werden sich aus den Tatsachen selbst ergeben, wenn die gesamte Handhabung der Angelegenheit von allen Seiten gründlich untersucht wird; und diese Verdächtigungen werden teils aus der isolierten Betrachtung der Sache selbst, teils aus der gemeinsamen Betrachtung der beteiligten Personen und der Sache entstehen.