His igitur duabus rebus res duae grandes sunt adtributae, necessitudo et affectio; quarum altera ex vi, altera ex re et personis consideratur.
von lorenz.96 am 15.12.2015
Zwei wichtige Faktoren sind mit diesen zwei Dingen verbunden: Notwendigkeit und emotionale Bindung. Der erste entsteht durch Zwang, während der zweite von der Situation und den beteiligten Personen abhängt.
von antonio.85 am 17.09.2023
Daher sind diesen beiden Dingen zwei große Angelegenheiten zugeschrieben worden: Notwendigkeit und Zuneigung; von denen die eine aus Zwang, die andere aus Umständen und Personen betrachtet wird.