Dabat iste iudicium, si pareret ivgera eivs fvndi plvra esse qvam colonvs esset professvs, tum uti xeno damnaretur.
von marcus.88 am 19.07.2013
Er erließ ein Urteil, dass wenn nachgewiesen würde, dass die Landfläche des Anwesens größer sei als vom Pächter angegeben, Xeno dann für schuldig erklärt würde.
von angelina.t am 06.06.2022
Er fällte das Urteil, dass wenn sich herausstellen sollte, dass die Iugera des Grundstücks größer seien als vom Kolonus angegeben, Xeno verurteilt werden sollte.